Die schriftliche Prüfung findet unter Aufsicht (Klausur) statt (§ 7 Abs. 1 AnwV). Pro Fachgebiet ist je eine Arbeit à mindestens vier Stunden zu schreiben (§ 7 Abs. 2 AnwV). Für die Begutachtung der Arbeiten bestimmt die Anwaltskommission für jedes Fachgebiet aus ihrer Mitte eine referierende Person (§ 8 Abs. 1 AnwV). Die referierende Person (im Folgenden auch: die Expertin bzw. der Experte) zensiert die Arbeiten zuhanden der Anwaltskommission; massgebende Gesichtspunkte sind hierbei das juristische Denkvermögen, das juristische Wissen, die systematische Darstel- -6-