Entscheid der Anwaltskommission vom 24. Mai 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____ absolvierte im Frühjahr 2023 die schriftliche Anwaltsprüfung. 2. Die Anwaltskommission beschloss am 24. Mai 2023 (Hervorhebungen im Original): 1. Aufgrund ihrer Leistung an der schriftlichen Prüfung vom Frühling 2023 hat die Kandidatin den in der schriftlichen Prüfung erforderlichen, genügenden Durchschnitt nicht erreicht (Notendurchschnitt 3.40) und deshalb die schriftliche Anwaltsprüfung nicht bestanden. 2. Die Arbeiten wurden wie folgt bewertet: