2. Am 26. Juli 2023 übermittelte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die angeforderten Strafakten. 3. Mit Eingabe vom 14. August 2023 reichte das Strassenverkehrsamt den Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung [IVZ] zu den Administrativmassnahmen sowie die angeforderten Administrativakten ein, wobei es auf die Erstattung einer Beschwerdeantwort verzichtete und die Abweisung der Beschwerde beantragte, soweit darauf eingetreten werde. 4. Am 14. August 2023 überwies das DVI aufforderungsgemäss seine Akten und beantragte unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die Abweisung der Beschwerde.