4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. C. 1. Mit Eingabe vom 22. Juni 2023 liess A._____ gegen den ihr am 26. Mai 2023 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und folgende Anträge stellen: 1. Der Entscheid des Beschwerdegegners vom 1. Mai 2023 und die Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Aargau vom 24. November 2022 sei[en] aufzuheben. 2. Die Dauer des Führerausweisentzuges sei auf maximal 12 Monate festzusetzen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 7.7 % MwSt.) zu Lasten des Beschwerdegegners.