3.6.3. Ein Blick auf die Entstehungsgeschichte der Ausnahmebestimmung gemäss Art. 23 Abs. 2 VVV zeigt Folgendes: Die Weisungen und Erläuterungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements betreffend Kol- lektiv-Fahrzeugausweise mit Händlerschildern vom 5. August 1994 bezogen sich auf die per 1. August 1992 in Kraft getretene Änderung; es wurde festgehalten, dass einige Vorschriften – im Einzelfall angewendet – über das Ziel hinausschiessen könnten. Zudem erschienen sie "im Zeitalter der Deregulierung" als "zu schematisch und zu starr".