Auf der aktenkundigen Verkehrsabgabenrechnung 2023 vom 29. Oktober 2022 wurde erwähnt, dass diese hinfällig werde, sofern die Kontrollschilder bis am 5. Januar 2023 beim Strassenverkehrsamt abgegeben würden (act. 37). Am 13. Januar 2023 verfügte das Strassenverkehrsamt sodann den hier strittigen Entzug des Kollektiv-Fahrzeugaus- weises und der Händlerschilder, da der Umsatz zu gering sei und weiter unklar sei, ob die Anforderungen bezüglich Räumlichkeit und Betriebseinrichtung erfüllt würden (act. 38). -8-