Das Strassenverkehrsamt erteilte mit Verfügung vom 25. Oktober 1995 einen Kollektiv-Fahrzeugausweis in Verbindung mit Händlerschildern (act. 23). Nach einem weiteren Standortwechsel hielt das Strassenverkehrsamt im November 2010 den Beschwerdeführer dazu an, die Meldung des neuen Standortes des Betriebs mittels Gesuchs nachzuholen (act. 25 f.). Mit Verfügung vom 30. Juli 2011 erteilte das Strassenverkehrsamt dem Beschwerdeführer wiederum einen Kollektiv-Fahrzeugausweis in Verbindung mit Händlerschildern (act. 26).