Der Beschwerdeführer lässt demgegenüber im Wesentlichen ausführen, dass er seit 60 Jahren im Besitz eines Kollektiv-Fahrzeugausweises mit Händlerschildern sei. Während der gesamten Dauer habe er keine Probleme mit den zuständigen Behörden gehabt. Der Kollektiv-Fahrzeugaus- weis mit Händlerschildern sei ihm jeweils ohne Rückfragen erteilt bzw. belassen worden.