Aufgrund der vom Beschwerdeführer gemachten Angaben kündigte das Strassenverkehrsamt den Entzug des Kollektiv-Fahrzeugausweises und der Händlerschilder an und gewährte dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör. In der Folge teilte dieser dem Strassenverkehrsamt telefonisch mit, dass er den Kollektiv-Fahrzeug- ausweis und die Händlerschilder freiwillig bis Ende 2022 abgeben werde. Nachdem der Beschwerdeführer diesem Vorhaben nicht nachgekommen war, erliess das Strassenverkehrsamt die Verfügung vom 13. Januar 2023 betreffend Entzug des Kollektiv-Fahrzeugausweises und der Händlerschilder. -5-