Nachdem das Strassenverkehrsamt von einer erneuten Verlegung des Betriebs des Beschwerdeführers (Fahrzeughandel) erfahren hatte, ersuchte es diesen um Ausfüllen des Formulars "Kollektiv-Fahrzeugausweis und Händlerschilder; Selbstdeklaration", da es aufgrund der Sitzverlegung eine Betriebsprüfung vornehmen müsse. Aufgrund der vom Beschwerdeführer gemachten Angaben kündigte das Strassenverkehrsamt den Entzug des Kollektiv-Fahrzeugausweises und der Händlerschilder an und gewährte dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör.