Zur Begründung führte das Strassenverkehrsamt im Wesentlichen Folgendes aus: Die Voraussetzungen für Kollektiv-Fahrzeugausweise und Händlerschilder sind aus den folgenden Gründen nicht mehr erfüllt:  Ihr Umsatz ist zu gering und entspricht nicht den Anforderungen gemäss Anhang 4 VVV  Es ist weiter unklar, ob Sie die Anforderungen bezüglich Räumlichkeiten und Betriebseinrichtung gemäss Anhang 4 VVV nach wie vor erfüllen.