Jedoch habe mit den notwendigen Vereinfachungen und durch die vorhandenen Audiofiles mit (aus Sicht der F._____ AG) ausreichender Sicherheit bestätigt werden können, dass das Entsorgungscenter der Hauptverursacher des Beurteilungspegels sei. Der Strassenverkehr auf der Zufahrtsstrasse könne angesichts der Eigenschaften der Zone objektiv als vernachlässigbar angesehen werden, da es sich um eine Sackgasse mit wenigen Anrainern handle. Die Umgebungsgeräusche (einschliesslich, aber nicht nur des Gebietsverkehrs) seien auf 56 dB(A) quantifiziert worden.