Die F._____ AG entgegnet diesem Vorhalt, es sei ihr bewusst, dass eine LSV-Bewertung allein anhand der Messdaten sicherlich komplex sei, besonders wenn die zu untersuchende Tätigkeit verschiedene Phasen aufweise, die gemäss LSV unterschiedliche Korrekturen erforderten. Zudem seien die Vorgänge in einem Entsorgungscenter so vielfältig und variabel, dass der Beurteilungspegel am Immissionspunkt sogar mit einer schrittweisen Quellencharakterisierung nicht eindeutig bestimmt werden könnte, da durch die variablen Tätigkeiten trotzdem eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre.