3.3.6. Schliesslich moniert die Beschwerdeführerin, die sehr hohen Maximalpegel könnten auch durch an- und abfahrende LKWs verursacht werden. In diesen Fällen seien die Maximalpegel jedoch dem "Verkehr auf dem Betriebsareal" zuzuschreiben und nicht der "Anlage des Gewerbes" oder dem "Güterumschlag". Für den "Verkehr auf dem Betriebsareal" betrage die Pegelkorrektur K1 gemäss Anhang 6 LSV, Ziffern 1 und 33, 0 und nicht wie bei der "Anlage des Gewerbes" oder dem "Güterumschlag" +5.