Die Vorinstanz setze sich mit der Problematik der während der gesamten Betriebszeit nahezu kontinuierlich aufgezeichneten Maximalpegel nicht auseinander, obwohl als notorisch bekannt vorausgesetzt werden könne, dass in einem Entsorgungscenter nicht kontinuierlich Arbeiten verrichtet würden, die zu Emissionen mit Maximalwerten von über 90 dB(A) führten. Abgesehen davon würden gerade die sehr lärmintensiven Arbeiten heute weniger lärmintensiv ausgeführt, weshalb die Messung, gerade was die Maximalpegel angehe, nicht mehr aktuell sei (vgl. Beschwerde, S. 4 f.).