3.3.5. Die Beschwerdeführerin bringt vor, die aufgezeichneten Maximalpegel könnten auf betriebsfremde Geräusche zurückzuführen sein, namentlich auch auf Tätigkeiten der Anwohner selbst (z.B. Rasenmähen, andere Gartenarbeiten etc.). Die Vorinstanz habe die Audiofiles nicht angefordert und nicht selbst überprüft, sie übernehme lediglich die unbelegte Behauptung der Verfasser des Fachberichts. Die Beschwerdeführerin bestreite, dass die in den Pegelbeschrieben erfassten Immissionen (insbesondere die kontinuierlichen Maximalpegel) ausschliesslich auf betriebliche Vorgänge des Entsorgungscenters zurückzuführen seien.