_ AG als nicht relevant, da es während der Messungen nicht anwesend gewesen sei. Auch sei es nicht ausgeschlossen, dass das Entsorgungszentrum in der Zwischenzeit organisatorische Massnahmen oder Änderungen getroffen habe. Der Schallpegel sei korrekt erfasst und berechnet worden, die dargestellten Diagramme seien gemäss gängiger Praxis erstellt, um die Daten zugänglich zu machen und ihre Interpretation zu erleichtern (Stellungnahme F._____ AG vom 24. August 2023, S. 3 f. [Beschwerdeantwortbeilagen]).