Die F._____ AG bestätigt in ihrer Stellungnahme vom 24. August 2023 (S. 2) dagegen, die Installation entspreche den Vorschriften des BAFU sehr wohl. Die Anforderung, dass das Zentrum der Mikrofonmembran einen Abstand von weniger als 10 mm zur Befestigungsfläche haben müsse, sei erfüllt worden. Das Vorhandensein einer Wetterschutzabdeckung sei für Aussenmikrofone zudem normal (besonders für nicht kontinuierlich überwachte Messungen und zusätzlich zum Windschirm). Diese Abdeckung führe zu keinen weiteren Korrekturen, da die Öffnung der Abdeckung direkt mit dem Bereich der Mikrofonmembran in Verbindung stehe.