das andere (Empfänger 2) war am 11. März 2020 geeicht worden, mit Gültigkeit bis 31. März 2022. Zum Zeitpunkt der Messungen vom 9. bis zum 17. Dezember 2021 waren die Zertifikate somit gültig (vgl. Beschwerdeantwortbeilagen; siehe auch Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung vom 24. September 2010 des EJPD über Messmittel für die Schallmessung [SR 941.210.1]). Im Lärmbericht/Lärmgutachten wurde überdies bestätigt, dass die Messgeräte nach den Anweisungen des Herstellers kalibriert worden seien (Lärmgutachten nach LSV, S. 8; vgl. auch Art. 6 Abs. 2 der Verordnung des EJPD über Messmittel für die Schallmessung).