3.3.2. Die Beschwerdeführerin bringt vor, im Lärmgutachten fehlten jegliche Informationen zu den verwendeten Messgeräten. Es sei unklar, ob die Geräte der beiden verwendeten Messketten von der METAS Schweiz amtlich geeicht seien. Es werde bestritten, dass die Geräte im fraglichen Zeitpunkt amtlich geeicht gewesen seien (Beschwerde, S. 4).