men, namentlich der geräuscharme Umgang beim Umschlag von Metallboxen sowie der Einsatz von Baggern anstelle von Teleskopladern zu einer erheblichen Reduktion der Lärmimmissionen führe. Sodann habe die Beschwerdeführerin nach Erhalt des vorinstanzlichen Entscheids mit der H._____ AG einen Augenschein in ihrem Betrieb durchgeführt. Die Auswertung des Augenscheins und die Analyse des Lärmgutachtens vom 18. Januar 2022 hätten ergeben, dass der Messbericht der F._____ AG grob vereinfacht sei und mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht die tatsächliche Lärmsituation des Betriebs der Beschwerdeführerin in S._____ gemäss der LSV bzw. der Vollzugshilfe "Ermittlung und Beurteilung von In-