Die vom Gemeinderat angeordneten Massnahmen reichten nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten. Die Beschwerdeführerin sei deshalb zu verpflichten, dem Gemeinderat ein von einem darauf spezialisierten Ingenieurbüro zu verfassendes Sanierungskonzept einzureichen. Mit dem Sanierungskonzept sei aufzuzeigen, wie die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden könnten (vgl. angefochtener Entscheid, S. 13).