4. Mit Schreiben vom 7. September 2023 teilte der Gemeinderat mit, auf weitere Äusserungen zu verzichten. Er ersuchte das Verwaltungsgericht um einen abschliessenden Entscheid. 5. Die als Grundeigentümerin der Parzelle Nr. aaa bereits im vorinstanzlichen Verfahren beigeladene B._____ AG hat sich am verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht aktiv beteiligt (vgl. Verfügung vom 10. November 2023). 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 14. Dezember 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: