3. Die A._____ AG wird im Sinne einer vorsorglichen Anordnung dazu verpflichtet, die Massnahmen gemäss Kurzkonzept für die Dauer bis zur vollständigen Sanierung der Anlage aufrechtzuerhalten. 4. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.- sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr.881.50, insgesamt Fr. 2'881.50, werden der A._____ AG auferlegt. 5. Parteikosten werden nicht erstattet. -4-