1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde von C._____, D._____ und E._____ sowie in Abweisung der Beschwerde der A._____ AG wird der Entscheid des Gemeinderats vom 2. August 2022 aufgehoben und zur Neubeurteilung auf der Basis des Lärmsanierungskonzepts gemäss Ziffer 2 an den Gemeinderat zurückgewiesen. 2. Die A._____ AG wird dazu verpflichtet, dem Gemeinderat ein Lärmsanierungskonzept im Sinne der vorstehenden Erwägungen innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zukommen zu lassen.