9. Die unter den Punkten 2 bis 8 aufgeführten Anweisungen sind ab 05. September 2022 umzusetzen. 10. Sollten die unter Punkt 1 bis 9 aufgeführten Anweisungen nicht eingehalten werden, sieht der Gemeinderat Q._____ eine Schliessung des Betriebs in Erwägung. B. Gegen den Beschluss des Gemeinderats erhoben sowohl C._____, D._____ und E._____ als auch die A._____ AG Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Das BVU, Rechtsabteilung, fällte am 22. Mai 2023 folgenden Entscheid: