tion von Lärm" ein. Die Immissionskläger waren mit den vorgeschlagenen Massnahmen indes nicht einverstanden. Sie verlangten eine anfechtbare Verfügung und die Einstellung des Betriebs. Mit Protokollauszug vom 2. August 2022 fällte der Gemeinderat Q._____ folgenden Beschluss: 1. Das Areal der Parzelle Nr. aaa ist bis zum 31. Dezember 2022 vollständig mit einem Maschendrahtzaun zu umgeben, welches das Betreten Dritter ausserhalb der Öffnungs- und Annahmezeiten verhindert. Folglich ist mindestens ein abschliessbares Tor vorzusehen. Dazu ist ein entsprechendes Baugesuch an die Bauverwaltung einzureichen.