3. Die Anträge auf andere Ausgestaltung der arbeitsfreien Zeit als im Strafvollzug (Ermöglichung einer vermehrten Mediennutzung, Besitz eines MP3-Players, Internetzugriff, eigenverantwortliche Ausgestaltung alltäglicher Verrichtungen, längere Zellenöffnungszeiten [06.00–22.00 Uhr], Wohngruppen bzw. Abteilungen auch nachts intern offen zu halten) wurden umgesetzt, soweit zuständigkeitshalber darauf eingetreten werden kann. 4. Der Antrag auf Ausstellung eines individuellen Vollzugsplans wurde umgesetzt und wird als gegenstandslos abgeschrieben. 5. Der Antrag auf Gewährung von Resozialisierungs- und freiheitsorientierter Therapie wird abgewiesen.