II/2.6). Zudem leuchtet ein, dass sich eine schwerwiegende psychische Erkrankung wie die paranoide Schizophrenie je nach Ausprägung und Behandlungsstatus auf jene Funktionen, die für das sichere Führen eines Motorfahrzeugs und damit auf die motorisierte Teilnahme am Strassenverkehr unabdingbar sind, massgeblich auswirken kann. Ein Zusammenhang zum Strassenverkehr ist somit ohne Weiteres gegeben. Auch der Umstand, dass sie nach eigenen Angaben unter regelmässiger ärztlicher Kontrolle steht, vermag die ernsthaften Zweifel an der Fahreignung nicht auszuräumen (vgl. Urteil des Bundesge- - 19 -