Schizophrenie handelt es sich um eine schwerwiegende Erkrankung (GUGGENBÜHL SCHLITTLER, a.a.O., S. 98; vgl. MÜLLER/NEDOPIL, a.a.O., S. 185), die bei der Beschwerdeführerin offenbar schon in der Vergangenheit mehrere Klinikaufenthalte zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass sie gemäss eigenen Angaben mit einem Neuroleptikum therapiert wird, dessen Wirkstoff Nebenwirkungen verursachen kann, die möglicherweise die Fahreignung negativ beeinflussen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte bestehen daher berechtigte Zweifel, ob sich diese psychische Störung mit dem sicheren Führen von Motorfahrzeugen vereinbaren lässt.