3.4. Insgesamt bestehen im vorliegenden Fall hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Fahreignung der Beschwerdeführerin fehlen könnte. Sie leidet an einer paranoiden Schizophrenie, die erst vor wenigen Monaten zu einer psychotischen Entgleisung, suizidalen Äusserungen und einem sechswöchigen Klinikaufenthalt geführt hat. Bei der paranoiden - 17 -