Jahr 2012 gelegentlich respektive teilweise etwas häufiger Cannabis konsumiert hat (verkehrspsychiatrisches und -psychologisches Gutachten vom 23. Juni 2014, S. 5 [Akten Strassenverkehrsamt, act. 93]). Hinzu kommt, dass ihr – gemäss eigenen Angaben – eine neuroleptische Depotmedikation verabreicht wird, die sich unter Umständen schlecht mit einem allfälligen Konsum von Drogen verträgt. Um allfällige negative Interaktionen mit dem verschriebenen Medikament zu erkennen, ist es daher angezeigt, auch ein Augenmerk auf einen allfälligen Cannabiskonsum zu richten und das mögliche Konsumverhalten der Beschwerdeführerin in die fachärztliche Beurteilung miteinzubeziehen.