Des Weiteren sind seit dem Abklingen der psychotischen Symptomatik respektive seit der Entlassung aus der Klinik der PDAG erst wenige Monate vergangen. Inwiefern dieser Beobachtungszeitraum angesichts der langjährigen Erkrankung mit schon mehrfach erfolgten stationären psychiatrischen Klinikaufenthalten ausreicht, um eine aussagekräftige Prognose in Bezug auf die Fahreignung der Beschwerdeführerin zu ermöglichen, kann erst anlässlich der Begutachtung fachkundig beurteilt werden.