Um ihre psychische Stabilität wiederherzustellen, war immerhin ein insgesamt sechswöchiger stationärer Klinikaufenthalt nötig. Dabei fällt auf, dass die – bisher aktenkundigen – Klinikaufenthalte über die Jahre betrachtet immer länger dauerten (rund anderthalb Wochen im Mai 2014, rund vier Wochen im Oktober 2016 und aktuell wie erwähnt sechs Wochen [vgl. verkehrspsychiatrisches und -psy- chologisches Gutachten vom 23. Juni 2014, S. 9, Akten Strassenverkehrsamt, act. 79 ff.; Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderats vom 12. De- - 14 -