Selbst wenn der psychische Zustand der Beschwerdeführerin auch aktuell stabil sein und sie sich die Depotmedikation regelmässig verabreichen lassen sollte, vermöchte dies allerdings nichts daran zu ändern, dass die im Rahmen der bestehenden paranoiden Schizophrenie aufgetretene psychotische Entgleisung erhebliche Zweifel an ihrer Fahreignung begründet. Um ihre psychische Stabilität wiederherzustellen, war immerhin ein insgesamt sechswöchiger stationärer Klinikaufenthalt nötig.