Auch aus dem Umstand, dass es sich bei der vorliegend bestehenden Schizophrenie nicht um eine neue Diagnose handelt, vermag die Beschwerdeführerin deshalb nichts zu ihren Gunsten abzuleiten. Dass sie im Januar 2023 psychisch dekompensierte, weil sie infolge einer mit Antibiotika behandelten bakteriellen Infektion auf ärztliche Anordnung hin die Depotmedikation im September 2022 absetzte, um auf eine niedriger dosierte orale neuroleptische Medikation umzustellen, mag sein, ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass es – im Rahmen der bestehenden paranoiden Schizophrenie – zu einem Aufflammen von psychotischen Symptomen kam, die im Strassenverkehr eine erhebliche Ge-