act. 279 ff., 285 ff., 294). Dabei ist unbestritten, dass sie sich zumindest im Zeitpunkt der Einweisung in die Klinik der PDAG und in jenem der Entweichung in einem psychisch dekompensierten respektive wahnhaften Zustand befand (Beschwerde, Rz. 7 f., 18). Den Akten lässt sich dazu entnehmen, dass sie wahnhafte sowie suizidale Äusserungen tätigte und sie auch im Rahmen des stationären Aufenthalts eine psychotische Symptomatik mit Wahnvorstellungen, Halluzinationen und Ich-Störungen zeigte.