Psychopharmaka, erfüllt sind (SGRM, Sektion Verkehrsmedizin, Fahreignung und psychische Störungen, Verkehrsmedizinische Untersuchung und Beurteilung, 2018, S. 5). 3.2.2. Vorliegend steht fest und ist anerkannt, dass die Beschwerdeführerin an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Aufgrund ihres psychischen Zustands war die Beschwerdeführerin im Zeitraum von Januar bis März 2023 für insgesamt rund sechs Wochen per fürsorgerischer Unterbringung in stationärer psychiatrischer Behandlung (vgl. Akten Strassenverkehrsamt, - 13 -