(vgl. REGULA GUGGENBÜHL SCHLITTLER, Praxisrelevante psychische Erkrankungen im Strassenverkehr, in: Strassenverkehr/Circulation routière, 3/2017, S. 98 f.). Auch der Leitfaden Fahreignung der Expertengruppe Verkehrssicherheit vom 27. November 2020 (nachfolgend: Leitfaden Fahreignung) geht davon aus, dass psychische Störungen (wie die Schizophrenie) – mit oder ohne Unfall – in der Regel eine Fahreignungsabklärung der betroffenen Person verbunden mit einem vorsorglichen Sicherungsentzug zur Folge haben (Leitfaden Fahreignung, S. 21). Gemäss den diesbezüglich einschlägigen Empfehlungen