ist die Fahreignung grundsätzlich nicht gegeben. Eine ausgeprägte schizophrene Symptomatik beeinträchtigt in schwerem Masse verschiedene psychische Funktionen, die zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs Voraussetzung sind. Die wesentliche Einschränkung ergibt sich aus der Störung des Realitätsbezugs und der fehlenden situationsgerechten Verhaltensanpassung.