Dies trifft namentlich bei psychischen Störungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und -be- wertung, das Reaktionsvermögen und die situationsgerechte Verhaltenssteuerung zu (vgl. Anhang 1 zur VZV, Ziffer 4), wobei der Bewertung des Krankheitsverlaufs eine besondere Bedeutung zukommt, damit eine einigermassen valide Aussage über die Prognose getätigt werden kann. Bei allen akuten schizophrenen Erkrankungen, insbesondere wenn sie mit Wahn, Sinnestäuschungen, Denk- und Verhaltensstörungen einhergehen, - 12 -