Die ihr dort verabreichten Medikamente hätten sie krank gemacht. Sie sei dadurch noch mehr vergiftet, ihre Haut fange an zu faulen und sie habe nicht mehr alle Rippen im Körper. Am liebsten würde sie eine Waffe nehmen und sich damit erschiessen. In der Folge sei eine ärztliche Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung erfolgt. Dieser Polizeibericht veranlasste das Strassenverkehrsamt dazu, die Beschwerdeführerin am 21. Februar 2023 aufzufordern, ergänzende medizinische Unterlagen einzureichen (Akten Strassenverkehrsamt, act. 282). Das entsprechende Schreiben wurde ihr am 4. März 2023 am Postschalter zugestellt (Akten Strassenverkehrsamt, - 11 -