3. 3.1. Anlass für das aktuelle Administrativmassnahmeverfahren bildete zunächst der beim Strassenverkehrsamt am 30. Januar 2023 eingegangene Bericht der Regionalpolizei Q. (Akten Strassenverkehrsamt, act. 279 ff.). Daraus ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin aufgrund der Meldung einer Drittperson von der Polizei aufgesucht wurde. Dabei habe sie sich sehr verwirrt und wahnhaft präsentiert. Sie habe der Polizei die Schuld an ihrer momentanen Situation gegeben, weil diese ihr damals den Führerausweis weggenommen habe und sie in die Klinik der PDAG gekommen sei. Die ihr dort verabreichten Medikamente hätten sie krank gemacht.