Diesbezüglich habe die Vorinstanz nicht aufzeigen können, inwiefern die bereits seit Jahren bekannte paranoide Schizophrenie auf einmal ein besonderes Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmenden darstellen sollte. Die Ereignisse von Januar bzw. Februar 2023 wiesen zudem keinerlei Zusammenhang mit dem Strassenverkehr auf. Auch habe sie sich seit dem letzten Entzug des Führerausweises im Strassenverkehr nichts mehr zu Schulden kommen lassen, dies trotz der paranoiden Schizophrenie und der Behandlung mit Abilify Maintena. Zusammengefasst bestünden keine Hinweise darauf, dass sie andere Verkehrsteilnehmer in erhöhtem Mass gefährden könnte.