1.3. Die Beschwerdeführerin bringt dagegen im Wesentlichen vor, die Diagnose der paranoiden Schizophrenie sei bereits seit Jahren bekannt und aktenkundig. Auch die Depotspritze mit dem Medikament Abilify Maintena sei nicht neu, sondern werde ihr seit Jahren verabreicht. Diagnose und Medikation hätten bis jetzt keinen Zweifel an ihrer Fahreignung aufkommen lassen und seit der Aufhebung der Auflage am 22. Januar 2016 habe es keine weiteren Administrativmassnahmen mehr gegeben. Deutlicher könne nicht aufgezeigt werden, dass sie trotz Diagnose und Medikation bestens geeignet sei, um Fahrzeuge zu führen. Des Weiteren treffe es nicht zu, dass sie Cannabis konsumiere.