Daher sei es dringend angezeigt, dass sie verkehrsmedizinisch begutachtet werde. Aufgrund der Aktenlage sei es zudem gerechtfertigt, ihr bis dahin den Führerausweis vorsorglich zu entziehen, da kein Ausnahme- -8- fall im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gegeben sei, wonach der Führerausweis einstweilen bis zum Vorliegen des Gutachtens belassen werden könne.