B. 1. Gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 13. März 2023 liess A. am 5. April 2023 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) erheben und folgende Anträge stellen: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 13. März 2023 sei aufzuheben. 2. Es sei ein Verlaufsbericht des behandelnden Hausarztes Dr. B. sowie der behandelnden Ärzte der PDAG, C. und D., beizuziehen. -4- 3. Es sei dem behandelnden Hausarzt Dr. B. sowie den behandelnden Ärzten der PDAG, C. und D., die Frage zu stellen, ob tatsächlich eine Suchtproblematik vorliegt.