3. Mit Verfügung vom 13. März 2023 entzog das Strassenverkehrsamt A. den Führerausweis vorsorglich ab sofort und auf unbestimmte Zeit und ordnete eine verkehrsmedizinische Begutachtung bei einer Fachperson mit dem Titel Verkehrsmediziner/in SGRM (Arztperson der Stufe 4) an, wobei es einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzog.