1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 382.00, gesamthaft Fr. 3'382.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. - 18 - 3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, dem Gemeinderat Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) den Gemeinderat Q._____ (Vertreter) das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung die Beigeladene (Publikation im Amtsblatt) Mitteilung an: den Regierungsrat