a BauV mit einen entsprechenden Energienachweis zu belegen habe. Da die Beschwerdeführerin die Beibringung dieses Nachweises trotz mehrfacher Aufforderung der kommunalen Baubehörde verweigert und damit ihre Mitwirkungspflicht gemäss § 31 VRPG (richtig: § 23 VRPG) verletzt habe, erweise sich der angefochtene Abweisungsbe- - 16 - schluss auch unter diesem Gesichtspunkt als richtig und sachgerecht (vgl. angefochtener Entscheid, S. 14).